Kfz-Wiederzulassung in Gleina
Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Gleina wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Gleina.
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Gleina
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
- 3Antrag online bestätigen und bezahlen
- 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten
Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Gleina
- Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Gleina einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Gleina (BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ) online starten, entfällt der Behördengang zu Landkreis Burgenlandkreis.
- Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Gleina benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Gleina
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Gleina:
Zuständige Zulassungsstelle Gleina
Landkreis Burgenlandkreis – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Schönburger Str. 4106618 Naumburg (Saale)
Sachsen-Anhalt
Öffnungszeiten: Mo 08:30-11:30, Di 08:30-11:30 13:00-17:30, Mi geschlossen, Do 08:30-11:30 13:00-15:00, Fr 08:30-11:30
Kontakt
- Telefon:
- 03445-73-1515
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt@blk.de
Wiederzulassung in Gleina jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Gleina. Zuletzt aktualisiert: 01.11.2026.